Liechtenstein: Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare

Der Liechtensteiner Landtag öffnet den Weg für die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare.

Er stimmte dem neuen Artikel 25 im Partnerschaftsgesetz nicht zu. Damit wird das Urteil des Staatsgerichtshofes demnächst rechtskräftig. Mit dem Entscheid des Landtags ist eine uneingeschränkte Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare im Paternerschaftsgesetz möglich. Gleichgeschlechtlichen Paaren ist damit die gemeinsame Adoption sowie der Zugang zu Fortpflanzungsmedizin nicht mehr verboten.

Dafür sorgten die FBP und Freie Liste, die geschlossen gegen die Änderung stimmten.

Lange Zeit konnten sie von eigenen Kindern nur träumen. Heute sind Ciccio und Raphael dank zwei Leihmüttern Väter von drei Kindern. Wie die beiden Männer den Alltag zwischen Kindern, Beruf und Amore meistern, erzählen sie Patricia Boser in ihrem Zuhause in Bern.

Johnny und Stefan haben sich als schwules Paar einen Traum erfüllt – sie sind Eltern geworden. Mit Hilfe einer Leihmutter in den USA haben sie vor 4 Jahren Zwillinge bekommen: Amalia und Aurelio sind ihre leiblichen Kinder. Und die Familie wird nochmal größer. Leihmutter Robin war bereit für eine weitere Schwangerschaft.

Schwule Paare, die auf offener Strasse angefeindet werden, weil sie einen Kinderwagen schieben, und Mütter, die ungewollt als alleinerziehend gelten, bloss weil ihre Partnerin kein Mann ist – das ist der Alltag vieler Regenbogenfamilien. Die Reportage zeigt, wie Eltern und Kinder gegen starre Familienbilder und Vorurteile in Politik und Gesellschaft ankämpfen.

Die zuständige Nationalratskommission hat dem Anliegen im Grundsatz deutlich zugestimmt. Dennoch verbleiben viele Hürden.

Auslöser für die neuerliche Debatte über die Eizellenspende war eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Katja Christ (GLP/BS). Sie machte geltend, es sei nicht einsehbar, weshalb die Samenspende legal und geregelt sei, die Eizellenspende aber nicht.

Die Gleichstellung von Mann und Frau brauche es auch in der Fortpflanzungsmedizin. Aktuell sind neben der Eizellenspende in der Schweiz anonyme Samenspenden und die Leihmutterschaft verboten.

Wir freuen uns sehr über das deutliche Resultat zur Ehe für Alle!

Wir gratulieren dem Schweizer Volk zu dieser Entscheidung in Richtung einer inklusiven, gleichberechtigten Gesellschaft 💪

Wir hoffen, dass dieses Bekenntnis auch Auswirkungen auf die Rechte von schwulen Vätern hat, sei es in der Gesetzgebung oder bei der Rechtsanwendung… auch wenn es wohl noch richterliche Entscheidungen dazu braucht, denn schwule Väter werden nach wie vor diskriminiert. Zum Beispiel bei der originären Elternschaft (d.h. dass beide Väter nach einer Leihmutterschaft ab Geburt als Väter gelten und nicht eine unsägliche Stiefkindadoption erfolgen muss. Oder auch das Thema Mehrelternschaft „Co-Parenting“ ist absolut unbefriedigend gelöst).

Es bleibt also noch viel zu tun, aber FREUEN wir uns heute über diesen Meilenstein

In Israel dürfen gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Männer in Zukunft mithilfe von Leihmüttern Kinder bekommen. So hat das oberste Gericht des Landes am vergangenen Sonntag geurteilt. Bisher mussten Betroffene Hilfe im Ausland suchen, wenn sie ein Kind per Leihmutterschaft haben wollten. «Nepal war beispielsweise eine der Destinationen», weiss die in Israel lebende Journalistin Gisela Dachs. Das Gericht beauftragt mit dem Urteil die israelische Regierung, binnen sechs Monaten ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Ein ähnliches Urteil hatte das Gericht schon im Februar 2020 gefällt, doch die damalige Regierung unter Benjamin Netanjahu unternahm nichts in der Sache.