Der Liechtensteiner Landtag öffnet den Weg für die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare.
Er stimmte dem neuen Artikel 25 im Partnerschaftsgesetz nicht zu. Damit wird das Urteil des Staatsgerichtshofes demnächst rechtskräftig. Mit dem Entscheid des Landtags ist eine uneingeschränkte Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare im Paternerschaftsgesetz möglich. Gleichgeschlechtlichen Paaren ist damit die gemeinsame Adoption sowie der Zugang zu Fortpflanzungsmedizin nicht mehr verboten.
Dafür sorgten die FBP und Freie Liste, die geschlossen gegen die Änderung stimmten.