Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe genügt eine gemeinsame Erklärung der Partnerinnen oder Partner gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten.
Einzelne Kantone / Gemeinden haben Informationen zur Umwandlung der eingetragenenen Partnerschaft in eine Ehe publiziert: